Neu ab 02. Mai: Modellregelung zur Smartphonenutzung

Liebe Schulgemeinschaft des Wald-Gymnasiums,
lange schon wurde und wird das Thema einer neuen „Handyregelung“ in der Schulgemeinschaft immer wieder diskutiert. Die einen wollen den Status quo des strengen Verbots halten, andere wollen vollkommene Freiheit, wieder andere irgendetwas dazwischen. So hat sich die Schulkonferenz (SK) als mit Lehrkräften, Schüler*innen und Eltern paritätisch besetztes Gremium für dieses Schuljahr eine Überarbeitung der Schulordnung vorgenommen. Was also liegt da näher, sich insbesondere mit dem vor allem in der Schülerschaft wohl am sehnlichsten erwarteten Thema auseinander zu setzen.


Nun ist es so weit – zumindest für einen Probelauf. Eine kleine Arbeitsgruppe der SK, bestehend aus den drei Bereichen Lehrkräfte (Herr Puhst), Schüler*innen (Noah Elsner), Eltern (Herr Giebler) sowie ergänzt durch die Schulleitung (Frau Schwippl) und die Schulsozialarbeit (Frau Grimm), hat sich zunächst über mehrere Fragestellungen der Sache genähert. Unter anderem wurden dabei auch die Lösungen an anderen Schulen im Umfeld betrachtet. Es wurde viel diskutiert, was für bzw. gegen eine Öffnung der bisher strikten Regeln spricht.


Nach einer intensiven Auseinandersetzung kam die Gruppe zu dem Schluss, dass es in einer Zeit des rasanten Fortschritts der Digitalisierung in sämtlichen Bereichen unseres Lebens wenig sinnvoll erscheint, sich hier (weiterhin) komplett zu verschließen. Sicherlich darf das nicht heißen, dass nun eine vollkommen unkontrollierte Nutzung Einzug halten soll. Dieses „Schreckensszenario“ hat Herr Bammel in seinem Aprilscherz der Waldschulnachrichten passend karikiert. Ebenso wenig soll aber auch die analoge Interaktion und Bearbeitung von Inhalten verbannt werden. Vielmehr geht es der Arbeitsgruppe darum, der Lebensweise der anvertrauten jungen Menschen gerecht zu werden, sie auf dem Weg zum eigenverantwortlichen und selbstbewussten Erwachsenwerden zu begleiten und ihnen dabei Mittel und Strategien an die Hand zu geben, all die neuen Technologien bewerten zu können – sowohl hinsichtlich der möglichen Gefahren wie auch mit Blick auf das Potenzial. Deshalb war es der Gruppe von Anbeginn an wichtig, dass bei einer veränderten Regelung auch eine parallele pädagogische Begleitung erfolgen muss. Sei es nun durch eine Thematisierung im Unterricht selbst, durch Workshops und Projekte. Erste Planungen und Überlegungen stehen dazu im Raum und werden in naher Zukunft weitergedacht.
Wie Sie den anliegenden Regelungen entnehmen können, hat sich die Arbeitsgruppe vor allem mit vielen praktischen Überlegungen auseinandergesetzt. Welche Einteilung von Bereichen zur Nutzung ist sinnvoll? Was ist tatsächlich umsetzbar? Soll es in bestimmten Bereichen eine altersentsprechend unterschiedliche Regelung geben? Wie kann den aufsichtführenden Lehrkräften die Arbeit erleichtert werden? Welche Sanktionen soll es zukünftig bei Verstößen geben?


Das Ergebnis eines Regelwerks als Prozess der Bearbeitung der dargestellten Fragen schloss sich die Vorstellung der Ergebnisse in der SK an. Nach einer lebhaften Diskussion und der Anpassung kleinerer Details wurde die Regelung schließlich für einen Probelauf einstimmig beschlossen.

Nun ist es also soweit – das Experiment kann starten! Am 2. Mai tritt die neue Regelung mit allen Freiheiten, allen Grenzen und Konsequenzen in Kraft. Dieser Probelauf dauert dann effektiv bis zum Ende dieses Schuljahres. Mitte Juni erfolgt dann eine Evaluation durch die Arbeitsgruppe. Diese Ergebnisse werden entscheiden, ob die Regelung dauerhaft Eingang in die Schulordnung finden wird.
Allen Beteiligten eine gute Eingewöhnung, vor allem in den ersten Tagen, Offenheit der Neuerung gegenüber und vor allem einen respektvollen Umgang miteinander.