- Wald-Gymnasium
- Mittelstufe
- Oberstufe
- Eltern
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Die Schulkonferenz hat letzte Woche folgende Änderung der Schulordnung beschlossen.
Für Schüler*innen der 7. bis 10. Klassen und Willkommensklassen und der Sekundarstufe II gilt ein generelles Verbot elektronischer Kommunikationsmittel (Handys, Tablets, Kopfhörer, Smartwatches und andere digitale Geräte) auf dem gesamten Schulgelände bzw. während der Unterrichtszeit.
Beim Betreten des Schulgeländes sind die Geräte im Flugmodus außer Sichtweite (entweder in der Schultasche oder im verschließbaren Spind) zu verwahren. Die Schule übernimmt keine Haftung für diese Geräte.
Bei Verstößen wird das elektronische Kommunikationsmittel eingezogen.
Es kann am nächsten Tag von den Erziehungsberechtigten zu den Öffnungszeiten im Sekretariat abgeholt werden.
An Freitagen, vor Brückentagen sowie vor den Ferien muss die Abholung vor 14.30 Uhr erfolgen (in diesem Fall auch am selben Tag).
An Tagen der Zeugnisausgabe muss das Handy bis 12.00 Uhr im Sekretariat abgeholt werden.
Vor Abgabe des Gerätes muss den Schüler*innen die Möglichkeit gegeben werden, ihre Eltern mit einer kurzen Mitteilung darüber zu informieren, dass das Gerät abgegeben werden muss.
Weigern sich Schüler*innen, das Handy an Lehrkräfte / Schulpersonal abzugeben, erfolgt eine Klassenkonferenz bzw. ein Oberstufenausschuss aufgrund von Respektlosigkeit.
Benötigen Schüler*innen das Handy für medizinische Zwecke (z.B. bei Diabetes), wird die Nutzung über einen Nachteilsausgleich ermöglicht.
In den Freiblöcken dürfen Schüler*innen der gymnasialen Oberstufe digitale Geräte zum Bearbeiten von Aufgaben in der Bibliothek unter Aufsicht verwenden. Nutzen die Schüler*innen während der Pausen ihre digitalen Geräte vor dem Schultor, sind diese dann beim Betreten des Schulgeländes wieder in den Flugmodus zu setzen und in der Schultasche zu verstauen.
Lehrkräfte können die Nutzung digitaler Geräte im didaktischen Unterrichtsszenario erlauben.
Die Änderungen im Punkt 1.3 wurden von der Schulkonferenz am 22.6.2026 beschlossen.
Als neuer Bestandteil der Schulordnung des Wald-Gymnasiums Berlin treten die Regelungen mit Beginn des Schuljahres 2026/27 in Kraft.