Schulpsychologin

Christina Jung, Dipl-Psych. | Psychologin am Wald-Gymnasium

Gerne möchte ich mich Ihnen vorstellen. Ich bin in Kiel geboren, dort zur Schule gegangen und habe an der Universität Kiel Psychologie studiert und mit dem Diplom abgeschlossen. Nach einer Zeit in der Grundlagenforschung am Max-Planck-Institut für Kognitions- und Neurowissenschaften in Leipzig habe ich mich beruflich neu orientiert. Ich wollte ein Arbeitsfeld finden, in dem ich für junge Menschen und ihre Bezugspersonen wirklich da sein kann und sie in einer herausfordernden Lebensphase ein Stück begleiten kann.

Nach zwei Jahren in der Schulsozialarbeit an einer Grundschule und einem Gymnasium bin ich seit Sommer 2025 als Schulpsychologin am Wald-Gymnasium tätig.

Ich bin für alle Menschen da, die mit dem Wald-Gymnasium verbunden sind: Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte sowie alle, die ein offenes Ohr oder Unterstützung benötigen.

Mein Beratungsangebot

  • Individuelle sozialpsychologische Beratung von Schülerinnen und Schülern bei Lern‑, Leistungs‑ oder Verhaltensproblemen
  • Elternberatung zu schulbezogenen und psychologischen Fragestellungen, z. B. zu Schulängsten, Mobbing oder familiären Belastungssituationen
  • Systemische Beratung von Lehrkräften und pädagogischem Personal, insbesondere in herausfordernden Situationen oder bei der Einschätzung komplexer Fallkonstellationen
  • Beratung zur Frage, ob ein Nachteilsausgleich beantragt werden kann, sowie Unterstützung in Fällen mit sonderpädagogischem Förderbedarf
  • Engagement für Inklusion und gemeinsame Entwicklung guter Lösungen für ein inklusives Miteinander am Wald-Gymnasium

Kontakt

E-Mail: jung@waldgymnasium.de
Telefon: +49 (0)162 2838767
Raum: NW14 im Naturwissenschaftsgebäude

Grundprinzipien meiner Arbeit

  • Freiwilligkeit
  • Freier Zugang
  • Kostenfreiheit
  • Schweigepflicht
  • Unabhängigkeit
  • Allparteilichkeit

Sollte ich gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung erhalten, bespreche ich die Situation mit dem Kind und den Erziehungsberechtigten. In solchen Fällen bin ich gemäß § 4 Abs. 1 KKG nicht an die Schweigepflicht gebunden.

Für Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren ist eine längerfristige Beratung nur mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten möglich.