- Wald-Gymnasium
- Mittelstufe
- Oberstufe
- Eltern
- Wald-Gymnasium
- Mittelstufe
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- Eltern
Mit einem rechtzeitig gestellten formlosen Antrag der Eltern können SchülerInnen für Auslandsaufenthalte mit verpflichtendem Schulbesuch von der Schulleiterin nach Stellungnahme der klassenleitenden Lehrkraft bzw. OberstufentutorIn der Sekundarstufe I und der gymnasialen Oberstufe beurlaubt werden, wenn dies insbesondere aufgrund ihres Leistungsstandes pädagogisch vertretbar ist. Die Auslandsaufenthalte sind ausschließlich von den Eltern und ihren Kindern zu organisieren.
ganzjährige Beurlaubung |
halbjährige Beurlaubung |
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Jahrgangsst. 7-9 |
Schulleiterin trifft Versetzungsentscheidung nach Rückkehr |
1. Schulhalbjahr – reguläre Versetzungsentscheidung aufgrund der Leistungen des 2. Schulhalbjahres 2. Schulhalbjahr – Schulleiterin trifft Versetzungsentscheidung |
Jahrgangsst. 10 |
entweder Wiederholung der 10. Jahrgangsstufe zur Erreichung des MSA oder Übergang in die Sekundarstufe II auf Probe mit halbjähriger Probezeit. | 1. Schulhalbjahr – Jahrgangsnoten für MSA sind dann Halbjahresnoten
2. Schulhalbjahr – wie ganzjährige Beurlaubung |
Jahrgangsst. 11 |
Wiederholung der 11. Jahrgangsstufe | Eingliederung in die bestehende Jahrgangsstufe 11 und Wiederholung der 11. Jahrgangsstufe
ggf. Einzelfallprüfung nach § 8 Abs. 2-3 VO-GO |