Wahlpflicht Allgemein

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Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

mit dem Eintritt in die Klasse 8 wird das Unterrichtsangebot um den Wahlpflichtunterricht ergänzt. Die jeweils fachverantwortlichen Kolleginnen und Kollegen haben im Folgenden Informationen zu den einzelnen Wahlpflichtfächern, die am Wald-Gymnasium in den jeweiligen Klassenstufen angeboten werden, im Überblick kurz dargestellt.

Grundsätzlich muss sich jede Schülerin und jeder Schüler für eine der vier Wahlmöglichkeiten für die folgenden Schuljahre verbindlich entscheiden. In der beigefügten Tabelle ist aufgezeigt, in welcher Klassenstufe welche Fächer bzw. Fächerkombinationen in welchem Umfang unterrichtet werden. Eine Änderung der gewählten Wahlpflichtfachkombination ist nur in begründeten Ausnahmefällen unter Beachtung der Vorschriften und auf Antrag bis zum Ende des ersten Halbjahres der Klassenstufe 8 möglich.

Die Schülerinnen und Schüler, die sich für die Wahlpflichtfachkombinationen 3 oder 4 entscheiden, wählen auf einem gesonderten Blatt zum Ende der Klassenstufe 8 die jeweils entsprechenden Fächer ihrer Wahlpflichtfachkombination.

Die Durchführbarkeit eines Wahlpflichtfaches hängt von der Anzahl der Meldungen ab. Sollten zu wenige Meldungen für eine der Wahlpflichtfachkombinationen vorliegen, muss diese entfallen. Aus räumlichen bzw. personellen Gründen kann eine zu große Zahl von Meldungen zu einer von der Schule zu treffenden Auswahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen führen, um die Realisierbarkeit des Wahlpflichtfachunterrichts zu gewährleisten. Sollte eine dieser Situationen eintreten, werden die Betroffenen benachrichtigt.

Grundsätzlich bedeutet die Wahl eines Wahlpflichtfaches noch keine Festlegung von Schwerpunkten für die Qualifikationsphase (Oberstufe). Hierzu werden später nach eingehender Beratung neue Wahlen erfolgen. Bei der Wahl muss jedoch bereits jetzt berücksichtigt werden, dass eine der Fremdsprachen nur dann in der Qualifikationsphase belegt werden und Abiturprüfungsfach sein kann, wenn sie schon in der Mittelstufe erlernt wird. Eine entsprechende Regelung gilt für Informatik als Abiturprüfungsfach.

Die Entscheidung für eine der Wahlpflichtfachkombinationen wird der Schule auf dem beigefügten Formblatt mitgeteilt, das bis zum Donnerstag, den 04. Mai 2020 bei der Klassenleitung abzugeben ist. (Änderungen vorbehalten!)