- Wald-Gymnasium
- Mittelstufe
- Oberstufe
- Eltern
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Sie können die gesamte Schulordung auch hier als pdf herunterladen.
Diese wurde im Juni 2024 durch eine neue „Regelung für die Nutzung mobiler Endgeräte“ ergänzt.
Eine gute Gemeinschaft stellt die Basis für ein bestmögliches Lern- und Arbeitsklima des Wald-Gymnasiums dar. Wir können dies erreichen, wenn wir uns gegenseitig achten, vertrauen und ermutigen, gemeinsam und in Verantwortung füreinander handeln, vor Unrecht nicht die Augen verschließen und jede Form von Engagement zum Wohle unserer Schule und der Gemeinschaft würdigen und fördern. Respekt und Fairness helfen Konflikte zu lösen. Ein höfliches und freundliches Verhalten soll den Umgang miteinander prägen; Auftreten und Kleidung sollen dem Ort angemessen sein. Notwendige Grundlage für eine gute Gemeinschaft ist das Anerkennen und Befolgen sozialer, organisatorischer und gesetzlicher Regeln. Wir wollen als Schule Verantwortung übernehmen nicht nur für unser schulisches Leben, sondern auch in sozialen Belangen außerhalb der Schule sowie für den Erhalt der Umwelt.
Zusammenarbeit
Die Schule ist auf das Vertrauen und die Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Erziehungsberechtigten angewiesen.
Gelingen
Jeder ist für das Gelingen von Schule und Unterricht verantwortlich.
Jede Schülerin und jeder Schüler, jede Lehrerin und jeder Lehrer hat sich so zu verhalten, dass der Unterricht erfolgreich ist und störungsfrei und für alle effektiv verläuft.
Freiheit und Verantwortung
Die Schule gibt Freiheit in dem Maß, in dem Verantwortung getragen werden kann.
Wer mitentscheiden will, muss Verantwortung übernehmen. Wer Freiheit beansprucht, muss Regeln anerkennen und befolgen.
Soziales Handeln
Alle bemühen sich um Freundlichkeit, Höflichkeit, Hilfsbereitschaft und Fairness.
Jeder behandelt Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Erziehungsberechtigte so, wie er behandelt werden möchte, und leistet Hilfe dort, wo jemand Hilfe benötigt.
Toleranz und Respekt
Jeder achtet darauf, offen für andere zu sein, andere zu respektieren, Selbstvertrauen und Selbstbeherrschung zu entwickeln und Zivilcourage zu zeigen. Bei Auseinandersetzungen suchen wir das direkte Gespräch und nutzen die schulinternen Gremien.
Streiten
Meinungsäußerungen sind erwünscht.
Wer kritisiert, sollte sich im Klaren sein, was er mit dieser Kritik verbessern will. Dann hilft die Kritik allen.
Lernen
Jeder ist für sein Lernen selbst verantwortlich.
Das eigene Lernen muss mit Kopf, Hand und Herz stattfinden. Lehrerinnen und Lehrer müssen Anregungen und Hilfestellungen geben, die die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler fördern.
Anerkennung
Lob und Anerkennung motivieren stärker als Tadel. Leistung soll angemessen gewürdigt werden.
Jeder steigert seine Leistung eher durch Ermutigung und persönliche Ansprache und ist dadurch auch eher zur Mitarbeit und Übernahme von Verantwortung bereit.
Schulleitung
Wir gewährleisten im Rahmen der gegebenen rechtlichen und pädagogischen Möglichkeiten den für eine erfolgreiche Arbeit nötigen Gestaltungsspielraum:
Lehrerinnen und Lehrer
Wir sehen als Grundvoraussetzung für unsere Arbeit ein positiv geprägtes Lehr- und Lernklima, für das wir aktiv eintreten:
Schülerinnen und Schüler
Eltern
Die Schule ersetzt nicht die persönliche Erziehungsverantwortung der Eltern gegenüber ihren Kindern. Sie leistet wichtige ergänzende Erziehungsarbeit zur Förderung unserer Kinder.
Regeln für die Anwesenheit
Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterricht ist Voraussetzung des Lernerfolgs und deshalb Pflicht. Verspätungen und Fehlen stören die kontinuierliche Arbeit und beeinträchtigen damit den Lernerfolg aller.
Das Schulgebäude wird für die Schülerinnen und Schüler um 7.45 Uhr geöffnet. Bei Regen oder Kälte können sich die Schülerinnen und Schüler auch schon vorher im Foyer bzw. in der Cafeteria aufhalten.
Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 – 10 dürfen das Schulgelände nur in begründeten Einzelfällen und nur mit Genehmigung des aufsichtführenden oder verantwortlichen Lehrers oder der Lehrerin verlassen.
Verantwortung für die Räume
Der Klassenraum ist ein Arbeitsraum. Seine sinnvolle Ausgestaltung fördert das Lernen. Die Koordinierung der Ausgestaltung liegt bei der Klassenlehrerin bzw. beim Klassenlehrer.
Die Lehrerin bzw. der Lehrer passt die Sitzordnung dem Unterrichtsvorhaben an. Die Sitzordnung ist für die Schülerinnen und Schüler verbindlich.
Für Sauberkeit und Ordnung sind alle verantwortlich. Jeder hat die Aufgabe, Verschmutzungen zu vermeiden und gegebenenfalls unverzüglich zu beseitigen. Dabei ist es zunächst nicht wesentlich, wer der Verursacher ist. Steht der Verursacher fest, obliegt ihm die Beseitigung der Verschmutzung. Insbesondere ist im Toilettenbereich auf Sauberkeit zu achten.
Damit in den Fachräumen keine Beschädigungen oder Unfälle entstehen, dürfen die Fachräume nur in Anwesenheit der Lehrerin oder des Lehrers betreten werden. In speziell gekennzeichnete Fachräume nehmen die Klassen 7 – 10 grundsätzlich nur die benötigten Unterrichtsmaterialien mit.
Für den reibungslosen Ablauf des Unterrichts werden spezielle Aufgaben zwischen Schülerinnen und Schülern auf der einen Seite und Lehrerinnen und Lehrern auf der andern Seite verabredet. Diese Aufgaben müssen sowohl in den Klassen als auch in den Fachräumen sorgfältig und unaufgefordert erfüllt werden. Zu diesen Aufgaben gehört unter anderem:
Verhalten in den Unterrichtsstunden
Die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich aktiv und kooperativ am Unterricht, so dass alle voneinander lernen können und niemand in seinen Lern- oder Lehrbemühungen beeinträchtigt wird.
Die Unterrichtsstunde beginnt und endet pünktlich. Essen ist während des Unterrichts nicht gestattet.
Auch ohne Anwesenheit einer Lehrkraft verhalten sich die Schülerinnen und Schüler ruhig im Unterrichtsraum. Falls der Klassen- oder Fachraum noch nicht geöffnet ist, warten sie ruhig und diszipliniert davor, ohne andere zu stören. Besondere Regelungen für Fachräume, insbesondere für Sporträume, sind zu beachten.
Ist die Lehrerin oder der Lehrer fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch nicht erschienen, so fragt die Klassensprecherin oder der Klassensprecher bzw. ein Kursmitglied im Schulbüro nach.
Während der Unterrichtsstunde darf der Unterrichtsraum nur mit Zustimmung der Lehrerin oder des Lehrers verlassen werden.
Bei Klassenarbeiten oder Klausuren kann jeweils einer Schülerin oder einem Schüler das kurzzeitige Verlassen des Arbeitsraums gestattet werden, jedoch nicht während der Pausenzeiten.
Die für den Unterricht erforderlichen Lernmittel (Schulbücher, Schreibzeug, Hefte, Klassenarbeitshefte etc.) werden von den Schülerinnen und Schülern mitgebracht und sind zu Beginn der Stunde unaufgefordert verfügbar.
Die von der Schule ausgeliehenen Lernmaterialien werden pfleglich behandelt und vollständig und unbeschädigt wieder zurückgegeben. Für Verlust oder Beschädigung haften die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler.
Hausaufgaben gehören als Vor- und Nachbereitung zum Unterricht und zur Leistungsbewertung. Sie werden individuell außerhalb des Unterrichts angefertigt zu dem Zeitpunkt, zu dem sie aufgegeben werden. Sind Hausaufgaben aus triftigem Grund nicht angefertigt worden, so teilen die Erziehungsberechtigten dies schriftlich der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer mit.
Bei Schulversäumnis können die Schülerinnen und Schüler die gestellten Hausaufgaben dem Klassenbuch entnehmen oder Erkundigungen bei Mitschülerinnen und Mitschülern einholen.
Sie tragen die Verantwortung dafür, dass sie die für die Hausaufgaben benötigten Materialien erhalten und frühestmöglich die Hausaufgaben anfertigen und den versäumten Stoff nacharbeiten.
Mit der Lehrerin oder dem Lehrer abgesprochene Termine (für Hausaufgaben, Referate etc.) sind bindend. Ihre Einhaltung ist Teil der Schulleistung.
Verhalten in den Fach- und Computerräumen
Der Internet-Zugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht.
Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.
Gestaltung der Pausen
Die Pausen dienen der Erholung und Entspannung. Die großen Pausen können von den Klassen 7 – 10 auf dem Schulgelände, den Ballspielbereichen (Bolzplatz, Ballspielfeld, Tischtennisareale) oder in der Cafeteria verbracht werden. Ballspiele sind ausschließlich auf dem Bolzplatz vor dem Kiefernhaus und dem Sportplatz hinter der alten Turnhalle erwünscht.
Oberstufenschülerinnen und -schüler dürfen auch das Schulgelände verlassen. Die Pausen werden von allen Beteiligten als Erholungsphase respektiert. In den Pausen müssen die Unterrichtsräume und die Flure schnell und leise verlassen werden.
Die Schülerinnen und Schüler erscheinen bei Pausenende pünktlich zum Unterricht. Die Lehrerin oder der Lehrer überziehen den Unterricht nicht bis in die Pausen. Während der großen Pausen werden die Fachräume und leer stehende Klassenräume abgeschlossen.
Bei Regen oder besonders großer Kälte dürfen die Schülerinnen und Schüler unter der Obhut der Aufsicht führenden Lehrerin oder des Lehrers in den Klassen- und Kursräumen verbleiben.
Sauberkeit auf dem Schulhof und in den Gebäuden
Alle achten darauf, dass alle Bereiche des Schulgeländes und das Gebäude nicht verschmutzt werden.
Das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sowie direkt vor der Schule ist wegen der damit verbundenen gesundheitlichen Gefährdung für alle sich hier aufhaltenden Personen generell untersagt. Im näheren Umfeld der Schule ist das Rauchen unerwünscht.
Die Klassenräume sind bei Schulschluss in ordentlichem Zustand zu verlassen. Zu einem ordentlichen Zustand gehören:
Jeder hat dazu beizutragen, dass das Schulgelände sauber gehalten und nichts beschädigt oder entwendet wird.
Cafeteria und Mensabereich
Mit der Cafeteria und dem Mensabereich steht in der Schule ein zentrales Aufenthalts- und Kommunikationszentrum zur Verfügung. Schüler, Eltern und Lehrer tragen in Absprache mit der Schulleitung gemeinsam die Verantwortung für die Räume, deren Einrichtung und den dazu gehörenden Schulhofbereich.
Der Wunsch nach einer ruhigen, entspannten Atmosphäre in der Cafeteria verbietet Toben, Lärm, Sitzen auf den Tischen oder Heizkörpern und das Vordrängeln. Das Mittagessen soll im Cafeteriabereich (nicht im Freien) an einem beliebigen Tisch eingenommen werden.
Jeder benimmt sich während der Mahlzeit so, dass er selbst und seine Tischnachbarn das Essen in Ruhe zu sich nehmen können.
Nach dem Essen wird der eigene Platz aufgeräumt: Der Stuhl wird an seinen Platz gerückt, Teller und Tablett auf einem großen Servierwagen gestapelt, Bestecke in große Behälter gelegt. Die Essensreste sowie Papier und Plastikabfall werden getrennt in bereitstehende Abfalleimer geworfen.
Schulgebäude und Schulgelände
Mutwillige Zerstörungen und Verschmutzungen von Gegenständen und Räumlichkeiten schädigen unsere Schule in besonderem Maße. Diese sollen deshalb für den Verursacher mindestens zu einem Verweis gem. §45 Abs.3 Ziff. 1 Schulgesetz führen. Außerdem sind alle entstehenden Schäden zu beseitigen und Kosten zu übernehmen.
Sicherheit auf dem Schulgelände
Jede Form von körperlicher Rücksichtslosigkeit ist verboten. Insbesondere sind Gefährdungen durch Wurfgeschosse, Schneebälle etc. verboten.
Das Fahren mit Fahrrädern, Inline-Skates, Skateboards etc. auf dem Schulgelände ist untersagt. Die Fahrräder werden in den dafür vorgesehenen Fahrradständern abgestellt.
Von Lehrern, Eltern und Schülern, die mit dem Auto kommen, wird langsames, ruhiges und rücksichtsvolles Fahren und Parken erwartet. Die Anweisungen und Zeichen der Schülerlotsen vor der Wald-Grundschule sind unbedingt zu befolgen.
Schulversäumnisse und Beurlaubungen
Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler aus nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen (z.B. wegen Krankheit), so benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule noch an demselben Tag. Diese Benachrichtigung kann zunächst telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen. Binnen dreier Schultage ist eine schriftliche Bestätigung und Begründung der Fehlzeit durch die Erziehungsberechtigten, in besonderen Fällen zusätzlich ein ärztliches Attest vorzulegen; bei der Rückkehr ist eine Begründung für den gesamten Zeitraum des Versäumnisses vorzulegen. Entsprechend ist bei vorzeitigem Verlassen des Unterrichts zu verfahren.
Erwachsene Schülerinnen und Schüler des Kurssystems begründen die Fehlzeit selbst. Die Begründung muss am dritten Tag vorliegen, im Falle einer versäumten Klausur ist zusätzlich ein ärztliches Attest vorzulegen.
Nehmen Schülerinnen oder Schüler an schulischen Aktivitäten wie Wettkämpfen, Exkursionen usw. teil, gilt ihre Nichtanwesenheit im Regelunterricht nicht als Fehlen. Ihr Fernbleiben vom regulären Unterricht wird den davon betroffenen Lehrerinnen und Lehrern vorher mitgeteilt.
Die vorzeitige Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers im Krankheitsfall erfolgt durch die unterrichtende Lehrerin oder den unterrichtenden Lehrer über das Schulbüro. Dort wird entschieden, ob die Schülerin oder der Schüler nach Hause bzw. zum Unfallarzt (ggf. mit der Feuerwehr) geschickt wird oder sich im Krankenzimmer aufhält.
Eine Beurlaubung vom Schulbesuch ist nur aus wichtigen Gründen möglich. Der Antrag ist rechtzeitig – in der Regel mindestens 14 Tage vor dem Termin, für längere Zeiträume entsprechend früher – bei der Klassenlehrerin oder beim Klassenlehrer bzw. bei der Tutorin oder beim Tutor zu stellen.
Die Beurlaubung bis zu drei Tagen kann durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer bzw. die Tutorin oder den Tutor erfolgen. Bei mehr als drei Tagen sowie bei Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien entscheidet Schulleitung.
Eine nachträgliche Entschuldigung vorhersehbarer Fehlzeiten ist nicht möglich.
Besondere Regelungen für das Fernbleiben vom Sportunterricht sind zu beachten.
Das Mitbringen von Waffen, Chemikalien, Druckgasbehältern oder anderen gefährlichen Gegenständen sowie Alkohol oder Drogen jeglicher Art ist strengstens untersagt und zieht schulische, gegebenenfalls auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
Im eigenen Interesse sollen nur Gegenstände und Kleidungsstücke in die Schule mitgebracht werden, die für den Unterricht bzw. die schulische Veranstaltung erforderlich sind. Das Land Berlin leistet für die Beschädigung oder das Abhandenkommen anderer Gegenstände, insbesondere von Mobiltelefonen, Bargeld, Wertgegenständen und für den Schulbesuch unangemessen wertvoller Kleidung, keinen Schadenersatz.
Regelungen zur Nutzung mobiler Endgeräte (siehe aktuelle Änderung der Schulordnung diesbezüglich mit Stand 15.07.2024 in der Anlage zu dieser Schulordnung)
Für das Einhalten der Schulordnung übernehmen alle, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und die Erziehungsberechtigten, die Verantwortung. Deshalb sollten auch Schülerinnen und Schüler einander auf entsprechendes Verhalten hinweisen und auf die Einhaltung hinwirken.
Die Anwendung jeglicher Gewalt – gegen Personen (physisch, psychisch oder verbal) oder gegen Sachen – wird nicht geduldet. Verursacher werden in die Verantwortung genommen. Sie sollen zu Maßnahmen der persönlichen Wiedergutmachung beitragen.
Bei Konflikten ist eine Klärung direkt zwischen den Beteiligten anzustreben. Alle sind verpflichtet zur Mitwirkung bei Prävention, Schlichtung und Aufklärung. Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, Vertrauenslehrerinnen und Vertrauenslehrer stehen als Hilfe zur Verfügung und sollen rechtzeitig einbezogen werden. Dies gilt auch für Konflikte zwischen Schülerinnen oder Schülern und Lehrerinnen oder Lehrern.
Können Konflikte auf diesem Wege nicht bereinigt werden oder handelt es sich um schwerer wiegende oder wiederholte Verstöße, werden unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.
Allgemeine Erziehungsmaßnahmen werden nicht auf dem Zeugnis vermerkt.
Die besonderen Erziehungsmaßnahmen Tadel, Nachbleiben oder zeitweiliger Ausschluss von einer Unterrichtsstunde oder von einer Schulveranstaltung werden grundsätzlich nicht auf dem Zeugnis vermerkt. Abweichungen hiervon beschließt im Einzelfall die Klassenkonferenz zum Zeitpunkt der Zensurenkonferenz auf Antrag der über die Erziehungsmaßnahmen entscheidenden Lehrerin oder des Lehrers.
Die Tatsache, dass andere einer Sanktion eventuell entgehen, begründet keinen Anspruch auf Aussetzen von Maßnahmen, und dass andere sich nicht „richtig“ verhalten, begründet keinen Anspruch auf Nachsicht bei eigenem Fehlverhalten. Sanktionen beziehen sich immer auf individuelles Fehlverhalten.
Bei Straftaten wird grundsätzlich Anzeige erstattet.
Diese Schulordnung tritt am 20. August 2018 in Kraft.
Sie wird jeder Schülerin und jedem Schüler, jeder Lehrerin und jedem Lehrer und der Elternschaft zur Kenntnis gegeben. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer, Tutor oder Tutorin bespricht diese Ordnung am Beginn eines Schuljahres mit den Schülerinnen und Schülern. Die Besprechung in den neuen 7. Klassen und mit Schülerinnen und Schüler, die neu am Wald-Gymnasium aufgenommen wurden, wird dabei detaillierter sein als mit den etablierten Schülerinnen und Schülern. Die Besprechung ist im Klassenbuch zu vermerken.
Die Kenntnisnahme und damit Anerkennung der Schulordnung wird durch Unterschrift des Schülers/Schülerin und der Erziehungsberechtigten bestätigt und Bestandteil der Schülerakte. Mit der Unterschrift verpflichten sich die Schülerinnen und Schüler zur Einhaltung der Schulordnung in allen ihren Teilen.
Leitende Grundsätze (abgeleitet aus Sch.-Ord.)
Alle Schülerinnen und Schüler ¹ schalten ihr Mobiltelefon vor Betreten des Schulgeländes ab. Die Schülerinnen und Schüler der Sek. II nutzen ihr Gerät in den Freistunden ausschließlich in der Aula. Bei Zuwiderhandlungen werden Erziehungsmaßnahmen und ggf. Ordnungsmaßnahmen ergriffen. ¹ Die Nutzung ist für die Sek. I nur in Ausnahmefällen und nach ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft gestattet. |