Schulordnung

Sie können die gesamte Schulordung auch hier als pdf herunterladen.

Diese wurde im Juni 2023 durch eine neue  „Regelung für die Nutzung mobiler Endgeräte“ ergänzt.


Präambel

Eine gute Gemeinschaft stellt die Basis für ein bestmögliches Lern- und Arbeitsklima des Wald-Gymnasiums dar. Wir können dies erreichen, wenn wir uns gegenseitig achten, vertrauen und ermutigen, gemeinsam und in Verantwortung füreinander handeln, vor Unrecht nicht die Augen verschließen und jede Form von Engagement zum Wohle unserer Schule und der Gemeinschaft würdigen und fördern. Respekt und Fairness helfen Konflikte zu lösen. Ein höfliches und freundliches Verhalten soll den Umgang miteinander prägen; Auftreten und Kleidung sollen dem Ort angemessen sein. Notwendige Grundlage für eine gute Gemeinschaft ist das Anerkennen und Befolgen sozialer, organisatorischer und gesetzlicher Regeln. Wir wollen als Schule Verantwortung übernehmen nicht nur für unser schulisches Leben, sondern auch in sozialen Belangen außerhalb der Schule sowie für den Erhalt der Umwelt.

Pädagogische Grundeinsichten

Zusammenarbeit

Die Schule ist auf das Vertrauen und die Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Erziehungsberechtigten angewiesen.

Gelingen

Jeder ist für das Gelingen von Schule und Unterricht verantwortlich.

Jede Schülerin und jeder Schüler, jede Lehrerin und jeder Lehrer hat sich so zu verhalten, dass der Unterricht erfolgreich ist und störungsfrei und für alle effektiv verläuft.

Freiheit und Verantwortung

Die Schule gibt Freiheit in dem Maß, in dem Verantwortung getragen werden kann.

Wer mitentscheiden will, muss Verantwortung übernehmen. Wer Freiheit beansprucht, muss Regeln anerkennen und befolgen.

Soziales Handeln

Alle bemühen sich um Freundlichkeit, Höflichkeit, Hilfsbereitschaft und Fairness.

Jeder behandelt Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Erziehungsberechtigte so, wie er behandelt werden möchte, und leistet Hilfe dort, wo jemand Hilfe benötigt.

Toleranz und Respekt

Jeder achtet darauf, offen für andere zu sein, andere zu respektieren, Selbstvertrauen und Selbstbeherrschung zu entwickeln und Zivilcourage zu zeigen. Bei Auseinandersetzungen suchen wir das direkte Gespräch und nutzen die schulinternen Gremien.

Streiten

Meinungsäußerungen sind erwünscht.

Wer kritisiert, sollte sich im Klaren sein, was er mit dieser Kritik verbessern will. Dann hilft die Kritik allen.

Lernen

Jeder ist für sein Lernen selbst verantwortlich.

Das eigene Lernen muss mit Kopf, Hand und Herz stattfinden. Lehrerinnen und Lehrer müssen Anregungen und Hilfestellungen geben, die die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler fördern.

Anerkennung

Lob und Anerkennung motivieren stärker als Tadel. Leistung soll angemessen gewürdigt werden.

Jeder steigert seine Leistung eher durch Ermutigung und persönliche Ansprache und ist dadurch auch eher zur Mitarbeit und Übernahme von Verantwortung bereit.

 

Spezielle Grundsätze für die einzelnen Gruppen der Schulgemeinschaft

Schulleitung

Wir gewährleisten im Rahmen der gegebenen rechtlichen und pädagogischen Möglichkeiten den für eine erfolgreiche Arbeit nötigen Gestaltungsspielraum:

  • Wir zeigen uns aufgeschlossen gegenüber den Anliegen der Schülerinnen und Schüler, Eltern und Kolleginnen und Kollegen.
  • Wir bemühen uns dabei um einen fairen Ausgleich der Interessen. Wir unterstützenaktiv das schulische Leben durch fördernde Impulse und konsequentes Engagementzur Einhaltung der Regeln.
  • Wir greifen etwaige Problemsituationen aktiv auf, wie z.B. Drogen- oder Alkoholkonsum im Bereich des Schulgeländes, Mobbing-Verhalten in der Schulgemeinschaft oder Fremdenfeindlichkeit, und beziehen dabei wenn möglich Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen, Lehrer und Eltern ein.
  • Wir fördern das besondere Engagement von Lehrerinnen und Lehrern und unterstützen interkollegiale Zusammenarbeit sowie Fort- und Weiterbildung.

Lehrerinnen und Lehrer

Wir sehen als Grundvoraussetzung für unsere Arbeit ein positiv geprägtes Lehr- und Lernklima, für das wir aktiv eintreten:

  • Wir gestalten unsere Handlungen und Entscheidungen für alle nachvollziehbar undverbindlich.
  • Wir behandeln alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen freundlich, verständnisvoll und gerecht, d.h., wir beurteilen Schülerinnen und Schüler unabhängig vonGeschlecht, sexueller Orientierung, Behinderungen, Aussehen, Religion und Herkunft.
  • Wir zeigen, bei aller Konsequenz im Erziehungsverhalten, Geduld und Gelassenheit im Umgang mit den Schülerinnen und Schülern.
  • Wir vermitteln Schülerinnen und Schülern Vertrauen in ihre Fähigkeiten.
  • Wir sind gegenüber Schülerinnen und Schülern und deren Eltern stets gesprächsbereit und haben ein offenes Ohr für Anregungen, Probleme und Kritik.
  • Wir unterstützen schulische und ermöglichen außerschulische Aktivitäten unserer Schülerinnen und Schüler, sofern diese dem schulischen Auftrag nicht widersprechen.
  • Wir würdigen positives Verhalten.
  • Wir schreiten energisch ein, wenn Schülerinnen und Schüler durch ihr Verhalten den Unterricht und das Zusammenleben in der Schule beeinträchtigen.
  • Wir sind uns unserer Vorbildfunktion und Verantwortung bewusst und handeln selbst so, wie wir es von anderen erwarten.
  • Wir Klassenlehrerinnen und -lehrer, Tutorinnen und Tutoren vereinbaren zu Beginnjedes Schuljahres mit der jeweiligen Klassengemeinschaft, vor allem in den Mittelstufenklassen, individuelle Regeln für einen kameradschaftlichen und respektvollen Umgang miteinander.

Schülerinnen und Schüler

  • Wir erkennen Leistungsbereitschaft, Pflichtbewusstsein und Disziplin als unverzichtbare Voraussetzungen für eine erfolgreiche Schullaufbahn am Gymnasium an.
  • Wir achten auf die Einhaltung der Unterrichtszeiten. Bei Verspätung oder Verhinderung entschuldigen wir uns in der gegebenen Frist.
  • Wir geben unseren Mitschülerinnen und Mitschülern die Möglichkeit, sich am Unterricht optimal zu beteiligen, und geben auch den Lehrerinnen und Lehrern die Möglichkeit, den Unterricht wie geplant zu gestalten.
  • Wir verhalten uns gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern respektvoll und freundlich.
  • Wir verhalten uns gegenüber den Mitschülerinnen und Mitschülern stets hilfsbereit und kameradschaftlich.
  • Wir lassen keine Ausgrenzung aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderungen, Aussehen, Herkunft und schulischer Leistungen zu.
  • Wir lösen Meinungsverschiedenheiten sachlich.
  • Wir vermeiden und verurteilen jede Form von Gleichgültigkeit und Gewalt gegenüber Menschen und Sachen.
  • Wir gehen mit Gemeinschaftseigentum und mit dem Eigentum anderer sorgfältig um.
  • Wir unterstützen Mitschülerinnen und Mitschüler, die für uns Verantwortung übernehmen

Eltern

Die Schule ersetzt nicht die persönliche Erziehungsverantwortung der Eltern gegenüber ihren Kindern. Sie leistet wichtige ergänzende Erziehungsarbeit zur Förderung unserer Kinder.

  • Wir fördern die schulischen Aktivitäten und das schulische Fortkommen unserer Kinder.
  • Wir sind zu aktiver, konstruktiver und respektvoller Zusammenarbeit mit der Schule bereit.
  • Wir unterstützen die Erziehungsarbeit der Lehrkräfte im Rahmen des Erziehungsauftrags der Schule.

Konkrete Regelungen für den Schulalltag

Regeln für die Anwesenheit

Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterricht ist Voraussetzung des Lernerfolgs und deshalb Pflicht. Verspätungen und Fehlen stören die kontinuierliche Arbeit und beeinträchtigen damit den Lernerfolg aller.

Das Schulgebäude wird für die Schülerinnen und Schüler um 7.45 Uhr geöffnet. Bei Regen oder Kälte können sich die Schülerinnen und Schüler auch schon vorher im Foyer bzw. in der Cafeteria aufhalten.

Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 – 10 dürfen das Schulgelände nur in begründeten Einzelfällen und nur mit Genehmigung des aufsichtführenden oder verantwortlichen Lehrers oder der Lehrerin verlassen.

Verantwortung für die Räume

Der Klassenraum ist ein Arbeitsraum. Seine sinnvolle Ausgestaltung fördert das Lernen. Die Koordinierung der Ausgestaltung liegt bei der Klassenlehrerin bzw. beim Klassenlehrer.

Die Lehrerin bzw. der Lehrer passt die Sitzordnung dem Unterrichtsvorhaben an. Die Sitzordnung ist für die Schülerinnen und Schüler verbindlich.

Für Sauberkeit und Ordnung sind alle verantwortlich. Jeder hat die Aufgabe, Verschmutzungen zu vermeiden und gegebenenfalls unverzüglich zu beseitigen. Dabei ist es zunächst nicht wesentlich, wer der Verursacher ist. Steht der Verursacher fest, obliegt ihm die Beseitigung der Verschmutzung. Insbesondere ist im Toilettenbereich auf Sauberkeit zu achten.

Damit in den Fachräumen keine Beschädigungen oder Unfälle entstehen, dürfen die Fachräume nur in Anwesenheit der Lehrerin oder des Lehrers betreten werden. In speziell gekennzeichnete Fachräume nehmen die Klassen 7 – 10 grundsätzlich nur die benötigten Unterrichtsmaterialien mit.

Für den reibungslosen Ablauf des Unterrichts werden spezielle Aufgaben zwischen Schülerinnen und Schülern auf der einen Seite und Lehrerinnen und Lehrern auf der andern Seite verabredet. Diese Aufgaben müssen sowohl in den Klassen als auch in den Fachräumen sorgfältig und unaufgefordert erfüllt werden. Zu diesen Aufgaben gehört unter anderem:

  • Der Tafeldienst sorgt vor Beginn der Unterrichtsstunde für eine saubere Tafel und hinreichend Kreide.
  • Der Ordnungsdienst fegt am Ende des Unterrichtstages den Klassenraum.

Verhalten in den Unterrichtsstunden

Die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich aktiv und kooperativ am Unterricht, so dass alle voneinander lernen können und niemand in seinen Lern- oder Lehrbemühungen beeinträchtigt wird.

Die Unterrichtsstunde beginnt und endet pünktlich. Essen ist während des Unterrichts nicht gestattet.

Auch ohne Anwesenheit einer Lehrkraft verhalten sich die Schülerinnen und Schüler ruhig im Unterrichtsraum. Falls der Klassen- oder Fachraum noch nicht geöffnet ist, warten sie ruhig und diszipliniert davor, ohne andere zu stören. Besondere Regelungen für Fachräume, insbesondere für Sporträume, sind zu beachten.

Ist die Lehrerin oder der Lehrer fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch nicht erschienen, so fragt die Klassensprecherin oder der Klassensprecher bzw. ein Kursmitglied im Schulbüro nach.

Während der Unterrichtsstunde darf der Unterrichtsraum nur mit Zustimmung der Lehrerin oder des Lehrers verlassen werden.

Bei Klassenarbeiten oder Klausuren kann jeweils einer Schülerin oder einem Schüler das kurzzeitige Verlassen des Arbeitsraums gestattet werden, jedoch nicht während der Pausenzeiten.

Die für den Unterricht erforderlichen Lernmittel (Schulbücher, Schreibzeug, Hefte, Klassenarbeitshefte etc.) werden von den Schülerinnen und Schülern mitgebracht und sind zu Beginn der Stunde unaufgefordert verfügbar.

Die von der Schule ausgeliehenen Lernmaterialien werden pfleglich behandelt und vollständig und unbeschädigt wieder zurückgegeben. Für Verlust oder Beschädigung haften die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler.

Hausaufgaben gehören als Vor- und Nachbereitung zum Unterricht und zur Leistungsbewertung. Sie werden individuell außerhalb des Unterrichts angefertigt zu dem Zeitpunkt, zu dem sie aufgegeben werden. Sind Hausaufgaben aus triftigem Grund nicht angefertigt worden, so teilen die Erziehungsberechtigten dies schriftlich der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer mit.

Bei Schulversäumnis können die Schülerinnen und Schüler die gestellten Hausaufgaben dem Klassenbuch entnehmen oder Erkundigungen bei Mitschülerinnen und Mitschülern einholen.

Sie tragen die Verantwortung dafür, dass sie die für die Hausaufgaben benötigten Materialien erhalten und frühestmöglich die Hausaufgaben anfertigen und den versäumten Stoff nacharbeiten.

Mit der Lehrerin oder dem Lehrer abgesprochene Termine (für Hausaufgaben, Referate etc.) sind bindend. Ihre Einhaltung ist Teil der Schulleistung.

Verhalten in den Fach- und Computerräumen

Der Internet-Zugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht.

Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.

Gestaltung der Pausen

Die Pausen dienen der Erholung und Entspannung. Die großen Pausen können von den Klassen 7 – 10 auf dem Schulgelände, den Ballspielbereichen (Bolzplatz, Ballspielfeld, Tischtennisareale) oder in der Cafeteria verbracht werden. Ballspiele sind ausschließlich auf dem Bolzplatz vor dem Kiefernhaus und dem Sportplatz hinter der alten Turnhalle erwünscht.

Oberstufenschülerinnen und -schüler dürfen auch das Schulgelände verlassen. Die Pausen werden von allen Beteiligten als Erholungsphase respektiert. In den Pausen müssen die Unterrichtsräume und die Flure schnell und leise verlassen werden.

Die Schülerinnen und Schüler erscheinen bei Pausenende pünktlich zum Unterricht. Die Lehrerin oder der Lehrer überziehen den Unterricht nicht bis in die Pausen. Während der großen Pausen werden die Fachräume und leer stehende Klassenräume abgeschlossen.

Bei Regen oder besonders großer Kälte dürfen die Schülerinnen und Schüler unter der Obhut der Aufsicht führenden Lehrerin oder des Lehrers in den Klassen- und Kursräumen verbleiben.

Sauberkeit auf dem Schulhof und in den Gebäuden

Alle achten darauf, dass alle Bereiche des Schulgeländes und das Gebäude nicht verschmutzt werden.

Das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sowie direkt vor der Schule ist wegen der damit verbundenen gesundheitlichen Gefährdung für alle sich hier aufhaltenden Personen generell untersagt. Im näheren Umfeld der Schule ist das Rauchen unerwünscht.

Die Klassenräume sind bei Schulschluss in ordentlichem Zustand zu verlassen. Zu einem ordentlichen Zustand gehören:

  • geschlossene Fenster,
  • sauber gewischte Tafeln,
  • ein besenreiner Fußboden,
  • auf die Tische gestellte Stühle,
  • gelöschtes Licht.

Jeder hat dazu beizutragen, dass das Schulgelände sauber gehalten und nichts beschädigt oder entwendet wird.

Cafeteria und Mensabereich

Mit der Cafeteria und dem Mensabereich steht in der Schule ein zentrales Aufenthalts- und Kommunikationszentrum zur Verfügung. Schüler, Eltern und Lehrer tragen in Absprache mit der Schulleitung gemeinsam die Verantwortung für die Räume, deren Einrichtung und den dazu gehörenden Schulhofbereich.

Der Wunsch nach einer ruhigen, entspannten Atmosphäre in der Cafeteria verbietet Toben, Lärm, Sitzen auf den Tischen oder Heizkörpern und das Vordrängeln. Das Mittagessen soll im Cafeteriabereich (nicht im Freien) an einem beliebigen Tisch eingenommen werden.

Jeder benimmt sich während der Mahlzeit so, dass er selbst und seine Tischnachbarn das Essen in Ruhe zu sich nehmen können.

Nach dem Essen wird der eigene Platz aufgeräumt: Der Stuhl wird an seinen Platz gerückt, Teller und Tablett auf einem großen Servierwagen gestapelt, Bestecke in große Behälter gelegt. Die Essensreste sowie Papier und Plastikabfall werden getrennt in bereitstehende Abfalleimer geworfen.

Schulgebäude und Schulgelände

  • Wir achten auf ein ästhetisch ansprechendes Erscheinungsbild unserer Schule und fördern und erhalten dieses.
  • Wir gehen mit der Einrichtung und allen Gegenständen pfleglich um.
  • Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter.
  • Die Toiletten werden mit Sorgfalt behandelt und sauber und ordentlich hinterlassen.

Mutwillige Zerstörungen und Verschmutzungen von Gegenständen und Räumlichkeiten schädigen unsere Schule in besonderem Maße. Diese sollen deshalb für den Verursacher mindestens zu einem Verweis gem. §45 Abs.3 Ziff. 1 Schulgesetz führen. Außerdem sind alle entstehenden Schäden zu beseitigen und Kosten zu übernehmen.

Sicherheit auf dem Schulgelände

Jede Form von körperlicher Rücksichtslosigkeit ist verboten. Insbesondere sind Gefährdungen durch Wurfgeschosse, Schneebälle etc.verboten.

Das Fahren mit Fahrrädern, Inline-Skates, Skateboards etc. auf dem Schulgelände ist untersagt. Die Fahrräder werden in den dafür vorgesehenen Fahrradständern abgestellt.

Von Lehrern, Eltern und Schülern, die mit dem Auto kommen, wird langsames, ruhiges und rücksichtsvolles Fahren und Parken erwartet. Die Anweisungen und Zeichen der Schülerlotsen vor der Wald-Grundschule sind unbedingt zu befolgen.

Schulversäumnisse und Beurlaubungen

Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler aus nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen (z.B. wegen Krankheit), so benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule noch an demselben Tag. Diese Benachrichtigung kann zunächst telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen. Binnen dreier Schultage ist eine schriftliche Bestätigung und Begründung der Fehlzeit durch die Erziehungsberechtigten, in besonderen Fällen zusätzlich ein ärztliches Attest vorzulegen; bei der Rückkehr ist eine Begründung für den gesamten Zeitraum des Versäumnisses vorzulegen. Entsprechend ist bei vorzeitigem Verlassen des Unterrichts zu verfahren.

Erwachsene Schülerinnen und Schüler des Kurssystems begründen die Fehlzeit selbst. Die Begründung muss am dritten Tag vorliegen, im Falle einer versäumten Klausur ist zusätzlich ein ärztliches Attest vorzulegen.

Nehmen Schülerinnen oder Schüler an schulischen Aktivitäten wie Wettkämpfen, Exkursionen usw. teil, gilt ihre Nichtanwesenheit im Regelunterricht nicht als Fehlen. Ihr Fernbleiben vom regulären Unterricht wird den davon betroffenen Lehrerinnen und Lehrern vorher mitgeteilt.

Die vorzeitige Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers im Krankheitsfall erfolgt durch die unterrichtende Lehrerin oder den unterrichtenden Lehrer über das Schulbüro. Dort wird entschieden, ob die Schülerin oder der Schüler nach Hause bzw. zum Unfallarzt (ggf. mit der Feuerwehr) geschickt wird oder sich im Krankenzimmer aufhält.

Eine Beurlaubung vom Schulbesuch ist nur aus wichtigen Gründen möglich. Der Antrag ist rechtzeitig – in der Regel mindestens 14 Tage vor dem Termin, für längere Zeiträume entsprechend früher – bei der Klassenlehrerin oder beim Klassenlehrer bzw. bei der Tutorin oder beim Tutor zu stellen.

Die Beurlaubung bis zu drei Tagen kann durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer bzw. die Tutorin oder den Tutor erfolgen. Bei mehr als drei Tagen sowie bei Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien entscheidet Schulleitung.

Eine nachträgliche Entschuldigung vorhersehbarer Fehlzeiten ist nicht möglich.

Besondere Regelungen für das Fernbleiben vom Sportunterricht sind zu beachten.

Sonstiges

Das Mitbringen von Waffen, Chemikalien, Druckgasbehältern oder anderen gefährlichen Gegenständen sowie Alkohol oder Drogen jeglicher Art ist strengstens untersagt und zieht schulische, gegebenenfalls auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

Im eigenen Interesse sollen nur Gegenstände und Kleidungsstücke in die Schule mitgebracht werden, die für den Unterricht bzw. die schulische Veranstaltung erforderlich sind. Das Land Berlin leistet für die Beschädigung oder das Abhandenkommen anderer Gegenstände, insbesondere von Mobiltelefonen, Bargeld, Wertgegenständen und für den Schulbesuch unangemessen wertvoller Kleidung, keinen Schadenersatz.

Der Gebrauch elektronischer Geräte zur Kommunikation oder Unterhaltung ist auf dem gesamten Schulgelände unzulässig. Bei Verstoß ziehen die Lehrkräfte diese ein, deponieren sie im Lehrerzimmer in einem Extrafach und tragen den Namen der Schülerin oder des Schülers und die Klasse oder den Tutor in eine Liste ein.Dort können sie von denSchülerinnen und Schüler nach Schulschluss abgeholt werden.Bei mehrfachen Verstößen werden die Erziehungsberechtigten informiert und ggf. eine Klassenkonferenz einberufen. Für die Oberstufe ist der Gebrauch der Geräte in ihren Freistunden in der Cafeteria zulässig. In dringenden Fällen können Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I vor dem Sekretariatoder nach Absprache mit der Lehrkraft vor dem Unterrichtsraum telefonieren.

Unerlaubte Bild- und Tonaufzeichnungen sind in der Regel schwerwiegende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Sämtliche Bild- und Tonaufzeichnungen auf dem Schulgelände müssen daher durch die jeweilige Lehrkraft oder die Schulleitung genehmigt werden. Im Falle nicht genehmigter Bild- und Tonaufzeichnungen wird eine Klassenkonferenz einberufen und gegen den Verursacher eine Ordnungsmaßnahme gemäß §63 Schulgesetz des Landes Berlins verhängt.

Maßnahmen zur Durchsetzung

Für das Einhalten der Schulordnung übernehmen alle, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und die Erziehungsberechtigten, die Verantwortung. Deshalb sollten auch Schülerinnen und Schüler einander auf entsprechendes Verhalten hinweisen und auf die Einhaltung hinwirken.

Die Anwendung jeglicher Gewalt – gegen Personen (physisch, psychisch oder verbal) oder gegen Sachen – wird nicht geduldet. Verursacher werden in die Verantwortung genommen. Sie sollen zu Maßnahmen der persönlichen Wiedergutmachung beitragen.

Bei Konflikten ist eine Klärung direkt zwischen den Beteiligten anzustreben. Alle sind verpflichtet zur Mitwirkung bei Prävention, Schlichtung und Aufklärung. Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, Vertrauenslehrerinnen und Vertrauenslehrerstehen als Hilfe zur Verfügung und sollen rechtzeitig einbezogen werden. Dies gilt auch für Konflikte zwischen Schülerinnen oder Schülern und Lehrerinnen oder Lehrern.

Können Konflikte auf diesem Wege nicht bereinigt werden oder handelt es sich um schwerer wiegende oder wiederholte Verstöße, werden unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.

Allgemeine Erziehungsmaßnahmen werden nicht auf dem Zeugnis vermerkt.

Die besonderen Erziehungsmaßnahmen Tadel, Nachbleiben oder zeitweiliger Ausschluss von einer Unterrichtsstunde oder von einer Schulveranstaltung werden grundsätzlich nicht auf dem Zeugnis vermerkt. Abweichungen hiervon beschließt im Einzelfall die Klassenkonferenz zum Zeitpunkt der Zensurenkonferenz auf Antrag der über die Erziehungsmaßnahmen entscheidenden Lehrerin oder des Lehrers.

Die Tatsache, dass andere einer Sanktion eventuell entgehen, begründet keinen Anspruch auf Aussetzen von Maßnahmen, und dass andere sich nicht „richtig“ verhalten, begründet keinen Anspruch auf Nachsicht bei eigenem Fehlverhalten. Sanktionen beziehen sich immer auf individuelles Fehlverhalten.

Bei Straftaten wird grundsätzlich Anzeige erstattet.

Schlussbestimmungen

Diese Schulordnung tritt am 20. August 2018 in Kraft.

Sie wird jeder Schülerin und jedem Schüler, jeder Lehrerin und jedem Lehrer und der Elternschaft zur Kenntnis gegeben. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer, Tutor oder Tutorin bespricht diese Ordnung am Beginn eines Schuljahres mit den Schülerinnen und Schülern. Die Besprechung in den neuen 7. Klassen und mit Schülerinnen und Schüler, die neu am Wald-Gymnasium aufgenommen wurden, wird dabei detaillierter sein als mit den etablierten Schülerinnen und Schülern. Die Besprechung ist im Klassenbuch zu vermerken.

Die Kenntnisnahme und damit Anerkennung der Schulordnung wird durch Unterschrift des Schülers/Schülerin und der Erziehungsberechtigten bestätigt und Bestandteil der Schülerakte. Mit der Unterschrift verpflichten sich die Schülerinnen und Schüler zur Einhaltung der Schulordnung in allen ihren Teilen.

Leitende Grundsätze (abgeleitet aus Sch.-Ord.)

  • Alle achten aktiv auf Sauberkeit ( s. Sch.-Ord. S. 5f)
  • Alle gehen miteinander respektvoll und fair um.
  • Alle tragen zum störungsfreien Unterricht bei.
  • Alle beachten die Pausenregelung (s. Sch.-Ord. S.5).

Alle Schülerinnen und Schüler ¹ schalten ihr Mobiltelefon vor Betreten des Schulgeländes ab. Die Schülerinnen und Schüler der Sek. II nutzen ihr Gerät in den Freistunden ausschließlich in der Aula.

Bei Zuwiderhandlungen werden Erziehungsmaßnahmen und ggf. Ordnungsmaßnahmen ergriffen.

¹ Die Nutzung ist für die Sek. I nur in Ausnahmefällen und nach ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft gestattet.