Die 5. Prüfungskomponente

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Liebe Schülerinnen und Schüler,

Die 5. Prüfungskomponente betrifft (unabhängig von der Form) jeweils 2 Fächer: Das als Referenzfach bezeichnete Hauptfach und ein weiteres Fach, zu dem ein Bezug hergestellt werden muss (gelegentlich auch als Begleitfach bezeichnet). Die Wahl eines Referenzfaches setzt eine Belegung von 4 Kursen voraus, die des Begleitfaches von 2 Kursen. In Ausnahmefällen kann als Begleitfach auch ein anderes Fach benannt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass einem Besuch von 2 Kursen vergleichbare Voraussetzungen existieren. Weiterhin ist zu beachten, dass die 4 Abiturfächer als Referenzfach nur bei der BLL, nicht jedoch bei der PRP gewählt werden können.

 

Der Prüfling wird von einer Lehrkraft betreut. Dies muss nicht unbedingt die Lehrkraft des Kurses im Referenzfach sein, jedoch muss die Lehrkraft mit dem Referenzfach hinreichend vertraut sein; diese Voraussetzung wird organisatorisch abgesichert.